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   OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 7 ME 54/16   

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https://dejure.org/2016,15738
OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 7 ME 54/16 (https://dejure.org/2016,15738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2016 - 7 ME 54/16 (https://dejure.org/2016,15738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 7 ME 54/16 (https://dejure.org/2016,15738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilanträge eines Gütertransportunternehmens gegen Widerruf einer Lizenz zum Güterkraftverkehr bleiben auch beim Oberverwaltungsgericht erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilanträge eines Gütertransportunternehmens gegen Widerruf einer Lizenz zum Güterkraftverkehr bleiben auch beim Oberverwaltungsgericht erfolglos

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 7 ME 55/16

    Güterkraftverkehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 7 ME 54/16
    Nachdem bekannt geworden war, dass weitere 58 OWiG-Anzeigen in dem Zeitraum vom 2. Januar 2015 bis zum 27. Oktober 2015 gegen Fahrer der Firma eingegangen und gegen den Geschäftsführer 21 OWiG-Verfahren eingeleitet worden waren, untersagte die Antragsgegnerin dem Verkehrsleiter der Antragstellerin mit Verfügung vom 28. Januar 2016 die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften und ordnete die sofortige Vollziehung an (vgl. Beschl. d. Sen. zum Verfahren 7 ME 55/16 vom heutigen Tag).
  • VG Düsseldorf, 04.07.2019 - 6 L 1288/19

    Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr

    vgl. VG Hannover, Beschluss vom 28. April 2016 - 5 B 994/16 -, juris Rn. 23; bestätigt durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 7 ME 54/16 -, juris Rn. 11.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 7 ME 54/16 -, juris Rn. 8; VG Hannover, Beschluss vom 28. April 2016 - 5 B 994/16 -, juris Rn. 25.

  • VGH Bayern, 03.04.2023 - 11 ZB 22.930

    Entzug der Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr

    In diesem Fall ist die Entziehung zwingend, ohne dass der Behörde ein Ermessensspielraum zukäme (vgl. OVG NW, B.v. 27.3.2018 - 13 B 184/18 - juris Rn. 3; B.v. 12.4.2013 - 13 B 255/13 - juris Rn. 7; NdsOVG, B.v. 23.6.2016 - 7 ME 54/16 - juris Rn. 7).

    Allerdings bedarf es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht nur unerheblicher und vereinzelter Rechtsverstöße oder Gefährdungen (vgl. OVG NW, B.v. 27.3.2018 - 13 B 184/18 - juris Rn. 7; NdsOVG, B.v. 23.6.2016 - 7 ME 54/16 - juris Rn. 8; vgl. zu alldem auch BayVGH, B.v. 28.2.2018 - 11 CE 17.1056 - juris Rn. 16).

    Das lässt darauf schließen, dass die Geschäftsführer und Verkehrsleiter, deren Verhalten die Klägerin sich zurechnen lassen muss, entweder entsprechende Verstöße durch zu enge zeitliche Vorgaben bewusst in Kauf genommen oder aber zumindest ihre Aufsichtspflicht verletzt und keine hinreichenden Vorkehrungen zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten getroffen haben (vgl. dazu NdsOVG, B.v. 23.6.2016 - 7 ME 54/16 - juris Rn. 13 ff.).

  • VG Hannover, 22.06.2017 - 5 A 993/16

    Auswechslung des Verkehrsleiters; Gemeinschaftslizenz;

    Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 23.06.2016 - 7 ME 54/16 - zurückgewiesen.

    Die dagegen gerichtete Beschwerde war mit Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.06.2016 - 7 ME 54/16 - im vollen Umfang aus den vorgenannten Gründen und unter weitgehender Zitierung des erstinstanzlichen Beschlusses zurückgewiesen worden.

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 7 ME 55/16

    Güterkraftverkehr

    Unter dem 5. Februar 2016 widerrief die Antragsgegnerin die Gemeinschaftslizenz der Firma B. GmbH mit der Begründung, der Verkehrsleiter der Firma erfülle nicht mehr die Berufszugangsvoraussetzung der Zuverlässigkeit, und ordnete zugleich die sofortige Vollziehung des Bescheids an (vgl. Beschl. d. Sen. zum Verfahren 7 ME 54/16 vom heutigen Tag).

    Soweit der Antragsteller auf die im Verfahren 7 ME 54/16 eingereichten Stellungnahmen verweist, wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag verwiesen, der sich mit diesen auseinandersetzt.

  • VG Würzburg, 31.05.2023 - W 6 S 23.588

    Sofortverfahren, Widerruf der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr,

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der erheblichen Grundrechtsrelevanz, insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG bedarf es für den Widerruf allerdings nicht nur unerheblicher und vereinzelter Rechtsverstöße oder Gefährdungen (vgl. BayVGH, U.v. 4.3.2023 - 11 ZB 22.930 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 27.3.2018 - 13 B 184/18 - juris Rn. 7; NdsOVG, B.v. 23.6.2016 - 7 ME 54/16 - juris Rn. 8; jeweils zur vergleichbaren Situation des Entzugs einer Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr).
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